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Restschuldversicherung
Bei einer Vielzahl von Kreditangeboten findet sich der Hinweis auf die optionale Restschuldversicherung (RSV), die dann zum Tragen kommt, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Einige Banken und Kreditinstitute koppeln einen Kredit aber auch explizit an den Abschluss einer Restschuldversicherung.
Sinn und Zweck der Restschuldversicherung
Wer einen hohen Kredit mit langer Laufzeit aufnimmt, der hat sich in der Regel schon Gedanken über die Rückzahlung gemacht. Aber niemand kann weit in die Zukunft sehen. Arbeitslosigkeit, Krankheit, Tod sind Faktoren, die eine Kreditrückzahlung gefährden oder gar unmöglich machen. Genau hier setzt die Restschuldversicherung an. Durch die Einzahlung der Prämie wird so Geld zurückgelegt, das im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers zur Tilgung der dann noch bestehenden Restschuld verwendet wird.
Modelle der Restschuldversicherung
Die Tarifmodelle dieser Versicherung gliedern sich in drei Varianten:
- Mindestabsicherung
- Kombi-Absicherung
- Komplett-Absicherung
Eine Restschuldversicherung, die nur die Mindestabsicherung beinhaltet, übernimmt dann die Zahlungen, wenn der Kreditnehmer stirbt. Tod und Arbeitsunfähigkeit sind über die Kombi-Absicherung abgedeckt. Die Komplett-Absicherung ist das Modell, das in der Praxis den meisten Sinn macht, da hier Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und Tod des Kreditnehmers zur Zahlung durch die Versicherung führen.
Doch Restschuldversicherungen können innerhalb der drei Tarifmodelle unterschiedliche Bedingungen und Ausschlussklauseln aufweisen. Die Leistungen variieren hier und längst nicht jede Eventualität ist abgesichert. Meist ist zudem ein Höchstalter für den Abschluss definiert.
Abschluss der RSV
Die Restschuldversicherung kann immer nur zeitgleich mit dem Kreditvertrag abgeschlossen werden. Dabei ist es unerheblich, ob die RSV verpflichtend für den Kreditvertrag ist oder nicht. In der Praxis wird ein Einmalbetrag für die Restschuldversicherung zur Kreditsumme hinzugerechnet. Der Gesamtbetrag ist die Verzinsungsrundlage. So ergibt sich bei Ratenkrediten auch ein höherer Monatsbetrag als ohne Restschuldversicherung. Allerdings sollte der Einmalbetrag nicht mehr als 10% der Kreditsumme ausmachen, da der Kredit dann schnell eine teure Angelegenheit wird.
Bei Kreditverträgen, die eine RSV verpflichtend vorsehen, darf diese in den effektiven Jahreszins einberechnet werden. Gerade bei solchen Angeboten sollten Interessierte einen noch detaillierteren Blick auf den Effektivzins werfen.
Abwägung und Alternativen
Zu bevorzugen sind generell Kreditangebote mit freier Entscheidung für oder gegen eine Restschuldversicherung. Der Leistungsumfang sowie die Kosten sollten genau geprüft werden. Diese Versicherung wird von Experten eher für langfristige Kredite angeraten. Die Absicherung gegen den Zahlungsausfall lässt sich zudem auch durch andere Vorsorgemaßnahmen realisieren. Das können Sicherheiten wie verwertbares Vermögen, Grundpfandrechte, Bürgschaften oder spezielle Versicherungen, z.B. Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung, sein.
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