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Vorfälligkeitsentschädigung

VorfälligkeitsentschädigungVorfälligkeitsentschädigung (VFE) ist ein Begriff aus dem Kreditwesen, der insbesondere bei Langzeitkrediten und Darlehen mit Zinsfestschreibung von Bedeutung ist. Generell kann dieser Vergütung für den Zinsausfallschaden der Bank bei jeder Art von Kredit zum Tragen kommen, wobei es unterschiedliche Ansätze gibt.

Kündigung des Kreditvertrages durch den Kreditnehmer oder die Bank

Ist im Kreditvertrag eine vorzeitige oder außerplanmäßige Kündigung nicht vorgesehen, so kann eine Auflösung des Kreditvertrages, die mit einer vorzeitigen Rückführung des Kredits oder Darlehens verbunden ist, für den Kreditnehmer problematisch und teuer werden, denn die Bank muss dieser nur in bestimmten Fällen zustimmen und kann hier eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese beziffert den Zinsausfallschaden der Bank sowie etwaige andere Kosten, die im Zusammenhang mit der vorzeitigen Ablösung stehen. Die Berechnung und Höhe der Entschädigung hängt von der Art des Kredits ab.

Bei grundpfandrechtlich besicherten Darlehen (Baudarlehen, Immobilienkredit) besteht nur dann eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Dies können zum Beispiel der Verkauf einer Immobilie oder eine Ablehnung für eine Krediterweiterung von Seiten des Kreditgebers sein. Die VFE kann hier jedoch von der Bank verlangt werden.

Auch die Bank kann dem Kreditnehmer kündigen, wenn dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Bei dieser Konstellation ist die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung ebenfalls zulässig.

Kündigung, ohne dass die Vorfälligkeitsentschädigung anfällt

Nach dem deutschen Gesetz ist es für den Kreditnehmer möglich, einen Kredit oder ein Darlehen nach zehn Jahren Zinsfestschreibung zu kündigen, ohne dass dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung gestellt werden darf. Fristbeginn ist der Zeitpunkt der vollständigen Darlehensauszahlung. Ebenfalls entschädigungsfrei ist die Kündigung von nicht grundpfandrechtlich besicherten Verbraucherkrediten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei oder sechs Monaten möglich. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen stellen gleichermaßen einen gerechtfertigten Grund für die Kündigung durch den Kreditnehmer dar, für die keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.

Besonderheit: Bauspardarlehen

Handelt es sich um ein Bauspardarlehen, das vorzeitig zurückgeführt wird, so ist die Vorfälligkeitsentschädigung kein Thema. Ein Bauspardarlehen kann jederzeit gekündigt werden, es sind keine Kündigungsfristen zu beachten und auch Sondertilgungen sind jederzeit und in beliebiger Höhe möglich. Schon allein aus diesen Konditionen, die in den Geschäftsbedingungen der Bausparkassen definiert sind, hat die Vorfälligkeitsentschädigung bei dieser Kreditvariante keine Berechtigung.

Höhe der VFE

Zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung wird von Banken entweder die Aktiv-Aktiv-Methode oder die Aktiv-Passiv-Methode angewandt. Für den Laien sind diese Methoden sehr komplex, weshalb sie hier auch nicht näher erläutert werden. Für Verbraucherdarlehen hat der Gesetzgeber die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung auf 1,0 % der Restschuld begrenzt.

Da Kredite und Darlehen immer eine sehr individuelle Angelegenheit sind, finden sich im Internet Rechner, mit denen anhand der relevanten Vertragsdaten zu ermitteln ist, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ausfallen kann. Es ist grundsätzlich angeraten, bereits bei Abschluss eines Kreditvertrages über die VFE informiert zu sein, um zu wissen, was einen erwarten kann.

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