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Kreditzinsen absetzen – Was geht und was geht nicht?

Immer mehr Verbraucher finanzieren ihren individuellen Konsum über Konsumentenkredite. Aber auch Investitionen in Vermögenswerte wie z.B. Immobilien oder Grundstücke werden nach wie vor kreditfinanziert.

Die Gründe hierfür mögen vielschichtig sein, ein Hauptgrund für die Kreditfreudigkeit der Deutschen dürfte jedoch die derzeitige Zinslage für Kredite sein, die sich aktuell auf einem Tiefstand bewegt. Die deutsche Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung – oder kurz: SCHUFA – bescheinigt innerhalb der vergangenen Jahre einen deutlichen Anstieg der Kreditfinanzierungen. Der überwiegende Teil dieser Kredite wird von den Verbrauchern auch problemlos zurückbezahlt, jedoch vergessen viele Kreditnehmer, dass diese die entsprechenden Kreditzinsen auch steuerlich geltend machen können. Hierbei sind allerdings ein paar wichtige Dinge zu beachten, die wir für den Leser innerhalb eines kurzen Artikels einmal zusammengetragen haben.

Welche Bedingungen beim Immobilienkrediten erfüllt sein müssen, um Zinsen absetzen zu können

Kreditzinsen, die von der Steuer abgesetzt werden können, sind vor allem im Bereich Immobilienfinanzierung vorzufinden. So ist die entsprechende Steuervergünstigung seitens des Erklärenden hier auch durchaus sinnvoll: tätigt dieser eine Investition in eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus oder einen Wohnungs- oder Hausneubau kann dieser die etwaigen Kreditzinsen, bei gleichzeitiger Vermietung der Immobilie, steuerlich geltend machen. So können die besagten Kreditzinsen in diesem Fall als Werbungskosten im Formular Vuv – oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – eingetragen werden. Auch potentielle Sanierungs- oder Renovierungsvorhaben von Kapitalanlagen in Form von Immobilien, die vermietet werden, können steuerlich absetzbar gemacht werden. Darunter fallen im Grunde genommen alle Kredite, die für den Werterhalt oder die Wertsteigerung der Immobilie sowie deren weiterhin bestehende Generierbarkeit von Mieteinnahmen genutzt werden. Von zentraler Bedeutung ist hierbei jedoch, dass der entsprechende Kreditnehmer hierbei nur die jeweiligen Kreditzinsen, aber keine Tilgungsraten geltend macht. Des Weiteren muss dem zuständigen Finanzamt seitens des Erklärenden nachgewiesen werden, dass der betreffende Kredit auch tatsächlich den genannten Zwecken zugeführt worden ist – Kreditnehmer von Immobilienkrediten empfiehlt sich daher die Unterhaltung eines gesonderten Immobilienkontos zur Sicherstellung dieser Anforderung.

Zinsen steuerlich absetzen auch in anderen Bereich möglich?

Auch Umzugskredite können bei Einhaltung bestimmter Bedingungen von der Steuer abgesetzt werden. Wird durch das Wahrnehmen beruflicher Interessen z.B. der Umzug in eine andere Stadt oder gar eine Zweitwohnung notwendig und muss hierfür ein Umzugskredit aufgenommen werden, so sind auch dessen Kreditzinsen ohne weiteres von der Steuer absetzbar. Gleiches gilt zudem auch für Kredite, die zwecks der Entrichtung einer Maklerprovision sowie der Bezahlung von Gerichts- und Anwaltskosten aufgenommen werden müssen. Selbstständige und Freiberufler, die ihr Fahrzeug überwiegend beruflich nutzen, können zudem Autokreditzinsen steuerlich geltend machen. Kreditzinsen für überwiegend privat genutzte Fahrzeuge können hingegen nicht von der Steuer abgesetzt werden. Ähnlich wie mit dem Autokredit verhält es sich aber auch bei Investitionskrediten in die berufliche Fortbildung wie z.B. Studienkrediten oder Krediten für Büroausstattungen – auch hier ermöglicht der Staat dem Gesetzgeber die steuerliche Absetzbarkeit in Form von Werbungskosten.

Gewerbliche Investitionen bei Selbstständigen und Freiberuflern

Wird ein Kredit aufgenommen, um Ausstattung für ein Geschäfft anzuschaffen, sind die Kreditzinsen vollumfänglich als Kosten von der Steuer absetzbar. Beispiele sind der Kauf von Computern, Büroausstattung, Ware etc..

Welche Kreditzinsen prinzipiell von der steuerlichen Absetzbarkeit ausgenommen sind und wonach unterschieden wird

Vor allem im privaten Bereich ist es vielerorts nicht möglich, Zinsen steuerlich absetzbar zu machen. Das betrifft z.B. Kredite für persönliche Ereignisse wie Hochzeiten oder Privatreisen sowie auch, wenn es sich um Privatkredite handelt. Auch lassen sich Kreditzinsen, die für die Finanzierung einer privat genutzten Immobilie zu zahlen sind, ebenfalls nicht steuerlich geltend machen. Auch der beliebte Dispo-Kredit mit dessen in der Regel recht hohen Dispo-Zinsen ist – anders als die landläufige Meinung besagt – in keiner Weise der Steuer absetzbar. Denn eine grundsätzliche Unterscheidung macht der Gesetzgeber hier nicht nach der Art des entsprechenden Kredits, sondern nach der Verwendung dieses für private oder gewerbliche Zwecke. Wird der jeweilige Kredit einem Investitionszweck zugeführt, so kann mit einer steuerlichen Absetzbarkeit dessen Kreditzinses seitens des Kreditnehmers kalkuliert werden.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][/vc_row][vc_row css=“.vc_custom_1524491429480{border-top-width: 1px !important;border-right-width: 1px !important;border-bottom-width: 1px !important;border-left-width: 1px !important;background-color: #f9f9f9 !important;border-left-color: #e8e8e8 !important;border-left-style: solid !important;border-right-color: #e8e8e8 !important;border-right-style: solid !important;border-top-color: #e8e8e8 !important;border-top-style: solid !important;border-bottom-color: #e8e8e8 !important;border-bottom-style: solid !important;}“][vc_column][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text]

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