Versicherungsdarlehen
Das Versicherungsdarlehen gehört zu den Möglichkeiten einer Immobilienfinanzierung. Es ist auch unter der Bezeichnung Policendarlehen bekannt.
Die Tilgung des Darlehens erfolgt am Ende der Darlehenslaufzeit aus einer Lebensversicherung.
Prinzip des Versicherungsdarlehens / Unterschiede
Vereinfacht gesagt ist ein Versicherungsdarlehen ein Darlehen, dessen Tilgungsanteil aus einer Lebensversicherung bedient wird. Dabei kann es sich sowohl um eine Risiko- als auch eine Kapitallebensversicherung handeln. Während der gesamten Laufzeit zahlt der Darlehensnehmer bzw. Versicherte die Darlehenszinsen in monatlichen Raten ab, zuzüglich dem monatlichen Beitrag für die Lebensversicherung. Am Ende der Laufzeit wird der angesparte Betrag aus der Lebensversicherung zur Tilgung des Darlehens in einer Summe herangezogen.
In der Praxis ist es rechtlich von Bedeutung, wer das Versicherungsdarlehen vergibt. In Frage kommen hier Versicherungsgesellschaften oder Banken, darunter auch vermehrt Direktbanken mit dem spezialisierten Angebot.
Wird das Versicherungsdarlehen von einer Versicherungsgesellschaft vergeben, dann ist es rechtlich als Vorauszahlung auf die zu erwartende Leistung zu werten. Die Zinsen werden im Rahmen eines erhöhten Versicherungsbeitrages erfasst. Rechtlich ist der Begriff Darlehen zulässig, wenn die Vergabe durch eine Bank erfolgt und sowohl ein Darlehensvertrag als auch ein Versicherungsvertrag bestehen.